Aufnahmeverfahren und Zugangsbeschränkungen an Unis

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Inhaltsverzeichnis

[Bearbeiten] Zugangsbeschränkungen

[Bearbeiten] Zugangsbeschränkungen an wissenschaftlichen Universitäten

Grundsätzlich berechtigt die Matura zu Hochschulstudien. Außerdem gibt es mehrere Wege ohne Matura zugelassen zu werden. Erfüllst Du die entsprechenden Voraussetzungen, so sind die Universitäten verpflichtet, dich aufzunehmen. Ausgenommen davon sind Kunstuniversitäten und Fachhochschulen.

In den letzten Jahren wird dieses Grundprinzip des freien Hochschulzugangs mehr und mehr ausgehöhlt. Gesetzesänderungen in den letzten 5 Jahren erlauben es den Universitäten den Zugang zu bestimmten Programmen zahlenmäßig zu beschränken (quantitative Zugangsbeschränkungen)und/oder bestimmte Aufnahmekriterien festzulegen (qualitative Zugangsbeschränkungen).

Seit dem Wintersemester 2011 sind Universitäten verpflichtet, für Studien ohne spezielle Aufnahmeverfahren, eine Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP) in jedem Studium abzuhalten. Mehr dazu findest unter STEOP.

Frauen und BewerberInnen aus bildungsfernen Schichten werden bei Aufnahmeverfahren auf mehreren Ebenen benachteiligt: Einerseits schneiden sie bei Aufnahmeverfahren schlechter ab als privilegierte BewerberInnen (Männer, BewerberInnen aus bildungsnahen Familien). Dies ist beispielsweise durch eine Studie von Prof. Spiel (im Auftrag des Wissenschaftsministeriums!) über den EMS Test im Aufnahmeverfahren für das Medizinstudium belegt. Andererseits werden BewerberInnen aus benachteiligten Gruppen besonders stark von Aufnahmeprüfungen und Selektionsverfahren abgeschreckt, sodass sie sich erst gar nicht bewerben.


[Bearbeiten] quantitative Zugangsbeschränkungen

In den Fächern Human-, Zahn-, und Veterinärmedizin ist seit 2005 eine Beschränkung der Studienplätze gesetzlich festgelegt. Im Rahmen der Novelle des Universitätsgesetzes wurde die Verpflichtung, die Zahl der Studienplätze nicht unter das Mittel der 3 Vorjahre zu senken, gestrichen. Zwar ist gesetzlich ein stufenweiser Ausbau der Zahl der Studienplätze bis 2015 vorgeschrieben, leider muss angesichts der Erfahrungen mit der österreichischen Bildungspolitik davon ausgegangen werden, dass sich das Wissenschaftsministerium nicht an seine eigenen Gesetze halten wird.

Zusätzlich können seit der Novelle des Universitätsgesetzes 2009 Zugangsbeschränkungen von der Bundesregierung unter bestimmten Umständen auch ohne Gesetzesbeschluss im Parlament per Verordnung erlassen werden. Dazu müssen folgende Kriterien erfüllt sein: Das Fach muss in Deutschland vom Numerus Clausus betroffen und die Studienbedingungen müssen aufgrund der hohen Zahl ausländischer Studierender unvertretbar sein. So wurde im Herbst 2010 Publizistik- und Kommunikationswissenschaftsstudien beschränkt.

[Bearbeiten] qualitative Zugangsbeschränkungen

Seit Inkrafttreten der Novelle des Universitätsgesetzes 2009 dürfen die Universitäten qualitative Zulassungskriterien für Masterstudien erlassen. So kann beispielsweise das Absolvieren bestimmter Lehrveranstaltungen im Bachelor gefordert werden. Dabei muss der Bachelorabschluss jedenfalls zum Weiterstudium in mindestens einem Masterstudium des entsprechenden Faches an der selben Universität berechtigen.

Bis jetzt gibt es noch nicht viele Erfahrungen damit, wie diese Regelungen von den Universitäten genutzt werden - die ÖH befürchtet, dass es zukünftig beschränkte "Elitemaster" für einige wenige ausgewählte Studierende geben könnte, während dem Großteil der BachelorabsolventInnen ein unattraktives Alibiprogramm vorgesetzt wird. Da es zur Zeit aber in vielen Fächern noch kaum BachelorabsolventInnen gibt, wird es noch einige Jahre dauern, bis klar ist, wie die neuen Regelungen in der Praxis umgesetzt werden.

[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren an Kunstuniversitäten

Die Aufnahmeprüfungen an Kunstuniversitäten, wie der Akademie für bildende Künste oder der Universität für Angewandte Kunst, sehen zumeist wie folgt aus: Der Aufnahmeprozess erfolgt zuerst über die Abgabe von eigenen Arbeitsproben (in Form einer Mappe) bzw. über deren Präsentation. Weiters muss man eine Aufnahmeprüfung ablegen. Diese sieht im Normalfall vor, eine bestimmte Aufgabenstellung innerhalb von einigen Tagen künstlerisch umzusetzen.


[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren Psychologie

[Bearbeiten] Salzburg

Die Zulassung zum Studium erfolgt über die Internetvoranmeldung (http://register.plus.sbg.ac.at/) und das Einreichen der Abschlusszeugnisse. Hat man dies erledigt, muss man zu einer Aufnahmeprüfung antreten. Diese Prüfung betrifft das Verstehen von fachbezogenen deutschen und englischen Texten und das „formal-analytische Denken“. Ebenso wird Fachwissen aus einem bestimmten Buch abgeprüft: Gerrig & Zimbardo (2008): Psychologie (18te Aufl.), München: Pearson. Die Ergebnisse des Aufnahmeverfahrens werden per Mail ausgesandt. Nähere Infos unter: http://www.uni-salzburg.at/pls/portal/docs/1/1229179.PDF

[Bearbeiten] Wien

Psychologie: Wien In Wien muss wie in Salzburg ab WS 2010/11 eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden:

Nach der Voranmeldung (www.univie.ac.at/zulassung) findet im selben Zeitraum die vorläufige Zulassung im Referat für Studienzulassung statt. Hierbei sind Reifezeugnis, Reisepass, Passfoto mitzubringen. Ist dein U:net-Account aktiviert, kannst du dich über http://univis.univie.ac.at zur Aufnahmeprüfung anmelden. Genaue Informationen zur Aufnahmeprüfung unter: http://typo3.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/ssc_psychologie/downloads/Aufnahmeverfahren_und_Studienbeginn/Psychologie_Aufnahmeverfahren_Infoblatt-05-06-2010.pdf Zusätzlich müssen Prüfungen im ersten Semester in bestimmter Reihenfolge absolviert werden um später weiterstudieren zu können.


[Bearbeiten] Klagenfurt

Für das Studium der Psychologie stehen pro Studienjahr 230 Studienplätze zur Verfügung. Im WS werden 170 und im SS 60 Studierende aufgenommen. Erstinskribierende müssen die Ringvorlesung („Einführung in die verschiedenen Arbeitsgebiete der Psychologie“) absolvieren und in Anschluss daran eine „Qualifikationsprüfung“ ablegen. Diese Prüfung ist am Ende des ersten Semesters zu absolvieren, wobei jene Studierende mit den besten Prüfungsergebnissen für weitere Studium zugelassen werden.

Grundlage der Prüfung sind: • das Lehrbuch Gerrig & Zimbardo (2008). Psychologie. (18te Aufl.), München: Pearson • in der LV vorgestellte Literaturangaben (weitere Bücher, Artikel, onlinegestellte Texte, ...); • Inhalte des Vortrags; • die Vortragsfolien (werden über die eLearning-Plattform Moodle zur Verfügung gestellt).

Quelle: http://wwwg.uni-klu.ac.at/psy/index.php?cat=erst&topic=beschraenkungen

[Bearbeiten] Innsbruck

Genauere Details zum Ablauf der Aufnahmeverfahren für das Bachelorstudium werden ab Juni bekannt sein. Nähere Informationen unter: http://www.uibk.ac.at/psychologie/studium/es-ko.html#Informationen%20Aufnahme%20Bachelor

[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren Publizistik- und Kommunikationswissenschaft

Ab dem Wintersemester 2010/11 wird man für das Publizistikstudium (Universitäten: Wien, Klagenfurt und Salzburg) einen Aufnahmetest absolviere müssen. 1529 Plätze werden vergeben, was einer Reduzierung der Studienplätze um rund 40% entspricht. (Platzverteilung: 1123 Wien, 226 Salzburg, 180 Klagenfurt)

Ähnlich wie im Betriebswirtschaftsstudium mit den Teilprüfungen sind für Studienanfänger der Publizistik- und Kommunikationswissenschaft ebenfalls Module ("Modul A" der STEP) zu absolvieren und nur bei positivem Erfolg der kombinierten Modulprüfung kann mit "Modul B" weiterstudiert werden. Die positive Beurteilung der gesamten Studieneingangs- und Orientierungsphase ist Voraussetzung für die Absolvierung aller weiteren Lehrveranstaltungen des Studiums.

Modul A STEP 1: Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Denken STEP 3: Einführung in das kommunikationswissenschaftliche Arbeiten STEP 4: Einführung in die kommunikationswissenschaftliche Forschung

Modul B STEP 2: Medien- und Kommunikationsgeschichte STEP 5: Kommunikataionswissenschaftliches Forschungs-Proseminar STEP 6: Medienkunde

Quelle: http://spl.univie.ac.at/index.php?id=57285

[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren Human- und Zahnmedizin

Um auf den Medizinischen Universitäten Wien, Innsbruck oder Graz zugelassen zu werden, muss während der ersten drei Februarwochen eine Anmeldung unter http://www.eignungstest-medizin.at erfolgen. Das weitere Aufnahmeprozedere für Graz wird dann unabhängig von Wien und Innsbruck weitergeführt. In diesen zwei Städten muss der so genannte EMS-Test (Eignungstest für das Medizinstudium) absolviert werden. Die besten 740 (660 Human-/80 Zahnmedizin) in Wien bzw. 400 (360/40) in Innsbruck können dann das Studium beginnen. Dieser Test soll deine Fähigkeit, ein Medizinstudium zu bewältigen, abprüfen und enthält laut den Medizinuniversitäten keinerlei Faktenfragen. Allerdings wurden in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden laut, weil der EMS-Test durch seine dahingehend nicht sensibilisierten Fragestellungen im Besonderen Frauen und ausländische Personen benachteiligt. In Graz werden insgesamt 360 Plätze zur Verfügung gestellt (336/24). (Quelle: http://www.eignungstest-medizin.at/cms/ bzw. http://www.medunigraz.at/auswahlverfahren)

[Bearbeiten] Prozedere der Zulassung

Das Prozedere läuft wie folgend ab: Internetvoranmeldung: Die Voranmeldung erfolgt im Februar (genauer Zeitraum wird jeweils auf www.eignungstest-medizin.at bekannt gegeben) jeden Kalenderjahres über ein Online-Formular (auf www.eignungstest-medizin.at während der Online-Anmeldefrist zu finden). Dabei ist die Studienrichtung und der Studienort (nur ein Ort wählbar) anzugeben. Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich. Persönliche Anmeldung vor Ort: Du bekommst eine Einladung, dich Mitte März/April persönlich am Studienort deiner Wahl vorzustellen. Dort bekommst du eine umfassende Informationsbroschüre über Testvorbereitung und Testablauf. Eignungstest: Dieser findet Anfang Juli jeden Jahres am jeweiligen Studienort statt. Das Ergebnis wird voraussichtlich jeweils Ende Juli/Anfang August veröffentlicht. Die StudienwerberInnen müssen binnen 20 Tagen den Studienplatz bestätigen. Nähere Informationen zu Terminen etc. findest du unter: www.meduniwien.ac.at bzw. www.i-med.ac.at

[Bearbeiten] Graz

An der Medizinischen Universität Graz wird nach der Voranmeldung per Mail ein etwas anderer Weg gewählt. Dort muss ein Motivationsschreiben verfasst werden, in dem Gründe für das Studium, bisherige Erfahrungen, berufliche Zukunftspläne etc. enthalten sind. Danach findet ein Test statt, der im Wesentlichen das schulische Vorwissen der BewerberInnen aus den Bereichen der Biologie, Chemie, Physik und Mathematik überprüfen soll. Nähere Informationen bzw. Lernunterlagen dazu findest du unter: http://www.medunigraz.at/auswahlverfahren

[Bearbeiten] Quotenregelung

Die Plätze werden aber aufgrund der Quotenregelung noch weiters aufgeteilt: 75% der Plätze kommen Studierenden mit österreichischem Reifezeugnis zu, 20% der Plätze kommen Studierenden mit Reifezeugnis zu, dass innerhalb oder außerhalb der EU gemacht wurde. (EU-BürgerInnen oder diesen gleichgestellte Personen) 5% der Plätze fallen auf „Drittstaatsangehörige“ mit Reifezeugnis;

[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren Veterinärmedizin Wien

Zum Studium der Veterinärmedizin musst du dich ebenfalls im Internet voranmelden. Anschließend findet eine persönliche Anmeldung statt. Zusätzlich zu allen offiziellen Unterlagen musst du ein Motivationsschreiben verfassen, in dem du deinen Studienwunsch rechtfertigst und plausibel machst. Es wird auch auf Kenntnisse in Deutsch, Biologie, Physik und Chemie und auf bestehende Vorerfahrungen großer Wert gelegt. Alle StudienwerberInnen müssen sich einem Eignungstest und einem persönlichen Auswahlgespräch unterziehen. Folgende Platzzahlen werden für die Studien verfügbar sein: Diplomstudium Veterinärmedizin: 187, mit folgender Platzaufteilung auf die Ausbildungsmodule: Nutztiermedizin (NM): 47 Kleintiermedizin (KM): 40 Pferdemedizin (PM): 25 Lebensmittelwissenschaften, öffentliches Veterinär- und Gesundheitswesen: 30 Conservation Medicine (CM): 15 Reproduktionsbiotechnologie (RB): 15 Labortiermedizin (LM): 15 Bakkalaureatsstudium Pferdewissenschaften: 50 Bakkalaureatsstudium Biomedizin und Biotechnologie: 0 Masterstudium Biomedizin und Biotechnologie: 16 Nähere Informationen unter: http://www.vu-wien.ac.at/de/lehre/studienangebot

[Bearbeiten] Aufnahmeverfahren WU

[Bearbeiten] Wien

Die Zulassungsprüfung an der WU Wien ist keine Prüfung im üblichen Sinn, sondern setzt sich aus 4 Prüfungen die vor der Studieneingangsphase absolviert werden müssen, zusammen. Mit kommendem Wintersemester 2010/11 wird für die beiden WU-Bachelorstudien (Wirtschafts- und Sozialwissenschaft, Wirtschaftsrecht) aller Voraussicht nach eine Studienplanänderung in Kraft treten, die in der Studieneingangsphase zusätzliche Zugansbeschränkungen in Form von Prüfungen vorsieht: Die Studienplanänderung sieht vor, dass folgende vier Prüfungen

abgeschlossen werden müssen, bevor eine Anmeldung zu allen weiteren Lehrveranstaltungen und Prüfungen des Studienplans möglich ist.

Weiters sind folgende Fächer in der Studieneingangsphase zu absolvieren:

Details dazu unter: http://www.wu.ac.at/programs/bachelor/wiso/step10_11/index#s2

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